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Aktiv Prävention

Die Idee

Alle Menschen insbesondere mit Funktions-, Belastungs- und Aktivitätseinschränkungen zum langfristigen und eigenverantwortlichen Sporttreiben zu motivieren.

Teilnahme am Rehasport

Wer kann eigtentlich am Reha-Sport und Funktionstraining teilnehmen?

Jeder gesetzlich Krankenversicherte hat durch das SGB IX und die hierzu getroffene Rahmenvereinbarung zwischen den Leistungsträgern und den Behindertenverbänden einen Rechtsanspruch auf diese ergänzende Leistung zur Rehabilitation.

Im Rahmen der Erstverordnung durch den behandelnden Arzt gelten der Reha-Sport und das Funktionstraining als Hilfe zur Selbsthilfe.

Während der Verordnungsdauer (i.d.R. 50 Übungsveranstaltungen in höchstens 18 Monaten) sollen Sie in die Lage versetzt werden, die Übungen selbstständig -ohne ärztliche Überwachung- im Verein durchzuführen und dauerhaft Gesundheitssport zu betreiben.

Dies führt langfristig zu einer dauerhaft gesünderen Lebensweise und Erlangung des Rehabilita- tionszieles. Reha-Sport und Funktionstraining macht für jeden Menschen Sinn, der bereits mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen lebt oder von diesen bedroht ist.

Gern erzählen wir Ihnen mehr zu diesem Thema, rufen Sie uns an: Tel.: 0451 / 477755