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Aktiv Prävention

Die Idee

Alle Menschen insbesondere mit Funktions-, Belastungs- und Aktivitätseinschränkungen zum langfristigen und eigenverantwortlichen Sporttreiben zu motivieren.

Ärztliche Verordnung

Ärtzliche Verordnung von Reha-Sport und Funktionstraining

Die Krankenkassen fördern die Teilnahme am Reha-Sport und am Funktionstraining! Die Kosten hierfür werden ganz oder teilweise von den Krankenkassen übernommen. Reha-Sport oder Funktionstraining kann von jedem Arzt verordnet werden und belastet als Rehabilitationsmaßnahme sein Heilmittelbudget nicht.

Wie stelle ich bei der Kasse einen Antrag zur Förderung von Reha-Sport oder Funktionstraining?

Für die Verordnung von Reha-Sport ist der Mustervordruck 56 erforderlich. Die Anträge können Sie bei uns  telefonisch anfordern oder persönlich in unserer Geschäftsstelle abholen.

Anschließend werden die Formulare durch Ihren Arzt mit Angaben zur Person, Diagnose, Dauer der Maßnahme und Anzahl der Übungseinheiten (in der Regel 50 Übungseinheiten in max. 18 Monaten), sowie dem Rehabilitationsziel ergänzt. Den Antrag reichen Sie dann zur Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse ein. Mit dem genehmigten Antrag kommen Sie zu uns, damit wir besprechen können, welche Übungsgruppe für Sie am besten geeignet ist.

Die Mitgliedschaft im PuGL e.V. ist Voraussetzung, um an unseren Gesundheitssport- Angeboten teilnehmen zu können. Selbstverständlich stehen jedermann die Leistungen des PuGL e.V. auch dann offen, wenn eine Förderung durch die Krankenkasse nicht möglich ist!